Allgemeine Kunden Geschäftsbedingungen – SF-Agency
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig ab: 23.04.2023
§1 Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen der SF-Agency, Kirchenstraße 3, 25364 Brande-Hörnerkirchen (im Folgenden „Agentur“ genannt), und ihren gewerblichen Auftraggebern. Abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, sofern sie nicht ausdrücklich von der Agentur anerkannt wurden. Änderungen der AGB behalten wir uns ausdrücklich vor; neue Bedingungen gelten ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens.
§2 Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Kunden per E-Mail, Fax oder Brief zustande. Die Darstellung von Dienstleistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar. Im Falle von Buchungen durch Dritte im Namen eines Endkunden wird die dritte Partei direkter Vertragspartner.
§3 Leistungsgegenstand
Die Agentur vermittelt selbstständige Talente (z. B. Influencer Models, Hosts, Künstler), die vom Kunden gebucht werden können. Die Agentur übernimmt die Organisation der Einsätze und sorgt für Information und Koordination. Für die Qualität der Leistung oder den subjektiven Eindruck des Talents übernimmt die Agentur keine Haftung. Talente agieren eigenverantwortlich, insbesondere bei selbstständiger Tätigkeit.
§4 Schutz vor Direktbuchung
Eine direkte Beauftragung der Talente durch den Kunden – auch nach Projektende – ist für einen Zeitraum von 24 Monaten ausgeschlossen. Bei Verstoß wird eine Vertragsstrafe von 3.000 € pro Talent und Verstoß fällig.
§5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Preise richten sich nach den individuell vereinbarten Leistungen. Zusatzkosten durch Erweiterung des Aufgabenbereichs sowie Überstunden werden gemäß vorher definierter Zuschläge berechnet. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzüge zu zahlen. Bei verspäteter Zahlung entstehen Verzugszinsen und Mahngebühren gemäß §288 BGB.
§6 Rechte, Pflichten und Stornierung
Der Kunde ist verpflichtet, Talenten angemessene Pausen, Verpflegung und alle relevanten Einsatzinformationen rechtzeitig bereitzustellen. Im Falle einer Stornierung sind gestaffelte Ausfallhonorare fällig. Bei krankheitsbedingtem Ausfall der Talente bemüht sich die Agentur um Ersatz, übernimmt jedoch keine Garantie.
§7 Beschwerden und Leistungsbeanstandungen
Unzufriedenheit mit Talenten muss unmittelbar der Agentur mitgeteilt werden. Diese koordiniert das Feedback und etwaige Maßnahmen. Eine direkte Beanstandung beim Talent ist unzulässig.
§8 Nutzungsrechte
Für Foto- und Videoaufnahmen, die über den vereinbarten Zweck hinausgehen, ist eine separate Vergütung für Nutzungsrechte erforderlich.
§9 Haftung
Die Agentur haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Vermögensschäden ist die Haftung auf die Auftragssumme begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
§10 Schlussbestimmungen
Gerichtsstand ist Itzehoe. Sollte eine Klausel dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Rest des Vertrages unberührt.
AGB´s zur Zusammenarbeit mit Models und Künstlern bei SF-Agency
§1 Grundsätze der Zusammenarbeit
Akteuren, Künstlern, Tänzern und Models der SF-Agency ist es untersagt, während eines vermittelten Auftritts oder einer Veranstaltung eigenständig Werbung in eigener Sache zu machen oder eigene Kontaktdaten (wie Telefonnummern, Visitenkarten, Social Media Accounts oder Websites) an Kunden weiterzugeben.
Ein Verstoß gegen diese Regelung oder die Herstellung eines direkten Kontakts zwischen Kunde und Akteur zwecks Direktbuchung führt zu einer Vertragsstrafe von bis zu 3.000 EUR. Dies gilt ebenso, wenn das Talent aktiv eine Direktbuchung anbietet. Die Kosten dieser Vertragsstrafe trägt in diesem Fall das jeweilige Talent.
§2 Zuverlässigkeit & Pünktlichkeit
Alle vermittelten Talente sind verpflichtet, pünktlich am vereinbarten Veranstaltungsort zu erscheinen. Sollte dies aufgrund unvorhersehbarer Umstände (z. B. Unfall, höhere Gewalt) nicht möglich sein, ist die SF-Agency sowie der Kunde umgehend telefonisch zu benachrichtigen. Gesonderte Regelungen dazu können in Verträgen fixiert werden.
Erscheint ein Talent trotz vorheriger Auftragsbestätigung nicht zum gebuchten Einsatz, übernimmt die SF-Agency keine Haftung gegenüber dem Kunden. In einem solchen Fall steht das Talent direkt in der Verantwortung gegenüber dem Kunden. Zur Absicherung sind im Krankheitsfall Atteste, Unfallberichte oder ähnliche Nachweise einzureichen. Auch dazu wird auf den jeweiligen Vertrag und eventuell dort fixierte Regelungen verwiesen.
§3 Ersatzregelung bei Ausfall
Sollte ein Talent oder Model kurzfristig ausfallen (außer bei nachgewiesener Krankheit oder höherer Gewalt), ist eigenverantwortlich und umgehend adäquater Ersatz zu stellen. Dieser Ersatz muss der Agentur vorgeschlagen und von ihr genehmigt werden. Dies gilt für die Modelbereich Messehostessen und Promotion Service. Bei Influencern werden die Regelugen in den Verträgen noch gesondert definiert.
Kommt kein akzeptabler Ersatz zustande, kann SF-Agency dem ausfallenden Talent die entgangene Auftragssumme als Schadensersatz in Rechnung stellen.
§4 Verhalten & Kommunikation
Ein respektvoller Umgang mit Kunden und dem Team der SF-Agency ist essenziell. Bei unangemessenem Verhalten – z. B. Ignorieren von Nachrichten, Provokation, unhöflichen oder beleidigenden Aussagen – behält sich die Agentur das Recht vor, die Zusammenarbeit zu beenden oder Aufträge zu stornieren.
§5 Informationspflicht bei Nicht-Erreichbarkeit von Kunden
Sollte der Kunde am Einsatzort nicht erreichbar sein, ist umgehend per SMS die Agentur zu informieren. Zusätzlich ist ein Nachweisfoto der Adresse anzufertigen. Der Akteur hat in diesem Fall mindestens 20–30 Minuten vor Ort zu warten, um eine Klärung zu ermöglichen.
§6 Gagengeheimnis & Ausfall
Die vereinbarte Gage darf nicht gegenüber dem Kunden offengelegt werden. Eine Absage ist ausschließlich durch höhere Gewalt oder Krankheit (mit Attest) zu begründen. Andernfalls ist geeigneter Ersatz zu stellen. Erfolgt dies nicht oder nicht rechtzeitig, kann die Agentur eine Ausfallsumme in Rechnung stellen.
§7 Zahlungen & Rechnungen
Provisionen an die SF-Agency sind innerhalb von 3 Werktagen zu überweisen. Talente sind selbst für die korrekte Rechnungsstellung gegenüber dem Kunden verantwortlich, sofern nicht anders vereinbart.
§8 Verhalten bei Barzahlung
Bei Bar-Kasse-Aufträgen muss die Auszahlung vor Ort bestätigt werden. Wird keine Zahlung geleistet, sind Kundendaten (inkl. Personalausweis-Kopie) aufzunehmen und der Agentur umgehend zu übermitteln.
§9 Verhaltensregeln bei Auftritten & in Unterkünften
Der Konsum von Alkohol oder Drogen während der Einsatzzeit ist streng untersagt. Ebenso ist auf den ordnungsgemäßen Umgang mit gebuchten Hotelzimmern oder Unterkünften zu achten.
§10 Nutzungsrechte & Urheberrecht
Alle kreativen Inhalte, Konzepte und Materialien der SF-Agency bleiben geistiges Eigentum der Agentur. Für jede Art der Nutzung durch den Kunden gilt das im Vertrag definierte Nutzungsrecht. Abwerbungen oder eigenständige Weitervermittlung der Talente sind nicht gestattet.
§11 Bewerbung neuer Talente
Mit Absenden einer Bewerbung erklärt sich der Bewerber mit der uneingeschränkten Verwendung der eingereichten Daten und Bilder zu Präsentationszwecken auf den Agenturseiten einverstanden. Im Falle einer gewünschten Löschung des Profils kann eine Bearbeitungsgebühr von 49,50 EUR pro Webseite anfallen.
§12 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der SF-Agency. Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag unberührt.